Krankenversicherung: Ständeratskommission korrigiert Vorschläge
Laut SGK genügen die beiden einzigen Kriterien Alter und Geschlecht für den Risikoausgleich nicht. Es brauche zusätzliche Kriterien, damit die Ressourcen der Kassen für ein effizientes Kostenmanagement statt für die Gründung von Billigkassen zur Selektion guter Risiken eingesetzt würden.
Bundesrat soll über weitere Kriterien entscheiden
Entgegen ihrem Vernehmlassungsentwurf will die SGK im Gesetz aber vorerst nur das Kriterium «Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim» verankern. Ob auch das Kriterium der Diagnosen herangezogen werden soll, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko schliessen lassen, soll der Bundesrat entscheiden können.
Die SGK will ihren Antrag am 21. November bereinigen und dem Plenum wenn möglich in der Wintersession zusammen mit der neuen Spitalfinanzierung unterbreiten. Zur Spitalfinanzierung, die der Rat im September an sie zurückgewiesen hat, erwartet die SGK am 17. November eine konsolidierte Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen.
(awp/mc/hfu)