Unfallversicherungsgesetz: UVG
Das UVG regelt die obligatorische Unfallversicherung.
Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung ist die Mindestversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Krankenpflegezusatz
Freiwillige Zusatzversicherungen für erweiterte Leistungen in der Krankenversicherung.
Halbprivat
Spitalzusatzversicherung für die Aufnahme in der halbprivaten Abteilung. In der Regel Zweibettzimmer und freie Arztauswahl.
Privat-Krankenversicherung
Spitalzusatzversicherung für die private Abteilung. In der Regel Einbettzimmer und freie Arztwahl.
Spitalzusatz
Freiwillige Zusatzversicherung für erweiterte Leistungen bei einem Spitalaufenthalt.