Unfall
Als Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich auf ihn einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen gleichgestellt sind u.a. Vergiftungen sowie Ertrinken.
Unfall
Als Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich auf ihn einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen gleichgestellt sind u.a. Vergiftungen sowie Ertrinken.