Kredite von über 500’000 Franken erschlichen

Das meiste Geld verspielte er in Spielcasinos. Den ersten Kleinkredit über 30’000 Franken erhielt der 45-jährige in Unterseen wohnhafte Berufsmann Ende März 2004 von der GE Capital Bank. Bereits sieben Tage später liess er den Betrag bei der gleichen Bank um 16’000 Franken aufstocken. Der Angeschuldigte war erstaunt, wie schnell man zu Geld kam – der Teufelskreis begann, die Anträge wurden immer dreister.

«Einer illusionären Geldbeschaffung erlegen»
Unter falschem Namen, mit gefälschten Ausweisen, selbst gebastelten Lohnabrechnungen und Niederlassungsausweisen wurden bei verschiedenen Kreditinstituten zwischen dem 25. März 2004 und dem 6. September 2006 mit grosser Regelmässigkeit Beträge zwischen 25’000 und 60’000 Franken erschlichen. Das meiste Geld brauchte der zeitweise arbeitslose Mann für Besuche in Spielcasinos oder bezahlte mit neuen Krediten die Raten aus bestehenden Krediten. Einen aufwändigen Lebenswandel führte der Angeschuldigte nicht. Wie der behandelnde Psychiater vor Gericht ausführte, war sein Klient auch nicht spielsüchtig, er sei einer illusionären Geldbeschaffung erlegen, dies nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Jugend.


Controlling liess zu wünschen übrig
«Trotz Massengeschäft erwarten wir von den Banken ein Mehrfaches an Controlling», sagte Gerichtspräsident Thomas Zbinden anlässlich der Urteilseröffnung. In der Tat, hier versagten die Kontrollen an der Kreditfront weitgehend. Wie sonst ist es möglich, dass auf den gefälschten Lohnabrechnungen falsche Abzugssätze vermerkt waren, oder auf dem selbst gebastelten Niederlassungsausweis konfessionslos mit einem s geschrieben war. Wohl wurde das Konsumkreditgesetz eingehalten, mehr aber nicht. Die Nachfrage beim Arbeitgeber sei wegen des Bankgeheimnisses nicht möglich, sagte der Vertreter der GE Capital Bank, der mit einem Vertreter der Bank Now als Privatkläger auftrat. Weiter war im Gerichtssaal eine Bekannte des Täters als Privatklägerin anwesend. Ihr stahl der Mann die Identitätskarte, um sich ein Darlehen zu beschaffen. Dank grossem Engagement von Gerichtspräsident Zbinden konnte zwischen Angeschuldigtem und den Bankenvertretern ein Schuldenvergleich erzielt werden. Über Rückzahlungsmodalitäten und Zahlungserleichterungen einigen sich die Parteien aussergerichtlich. Die Privatklägerin hielt an ihrer Klage fest, sie wolle, dass der Mann bestraft werde. Sie erhält gemäss Urteil 600 Franken als Umtriebsentschädigung.


Günstige Prognose
Auch der Verteidiger des Angeschuldigten bemängelte die mangelnde Sorgfalt der Kreditinstitute. «Ein Telefonanruf an den angeblichen Arbeitgeber hätte genügt, um die Sache auffliegen zu lassen», sagte Fürsprecher Peter Hollinger. Es seien die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, die seinen Mandanten zu weiteren Taten ermunterten. «Es wurde nur wenig kriminelle Energie aufgewendet, um so viel Geld zu erhalten», sagte der Verteidiger. Das Kreisgericht schloss sich der Strafzumessung des Verteidigers an, der eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte. Obschon die Delikte, Betrug mehrfach und gewerbsmässig begangen, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen und Geldwäscherei, schwer wiegen, kommt der Täter mit einer bedingten Strafe davon. Dies nicht zuletzt, weil er eine feste Stelle hat, sein privates Umfeld intakt ist und er bereits Rückzahlungen tätigte. Ausserdem hat sich der Mann selber bei den Casinos für Besuche sperren lassen. Für Geldwäscherei musste er bestraft werden, weil er mit unrechtmässig erlangtem Geld spielte. 300 Franken Busse wurden für den Diebstahl der Identitätskarte verhängt, sie ist getilgt mit drei Tagen Untersuchungshaft.

(jungfrau Zeitung/mc/hfu)

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