Die Märkte seien derzeit volatil, sagte der Präsident der Kommission, Claude Frey, auf Anfrage. Deshalb habe die Kommission an ihrer Sitzung vom Dienstag noch nichts entschieden bezüglich des Mindestsatzes zur Verzinsung der Altersguthaben der 2. Säule.
SGB-Forderung erfüllt
Damit wird eine Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) erfüllt. Dieser hatte vergangene Woche verlangt, dass Empfehlungen zum Mindestzinssatz erst im Frühherbst abgegeben werden müssen. Es sei falsch, im Mai Empfehlungen zu einem Zinssatz abzugeben, der für das Folgejahr gelten solle.
Gewerkschaften wollen vom Bundesrat Zurückhaltung
Die Gewerkschaften riefen ausserdem zur Zurückhaltung bei der Senkung des Satzes auf. Der Bundesrat müsse nun die gleiche Zurückhaltung walten lassen wie in den vergangenen Jahren bei der Erhöhung, forderte der Dachverband Travail.Suisse. Der Satz dürfe nicht unter 2,5% gesenkt werden.
Der Entscheid über eine Anpassung des Mindestsatzes obliegt allein der Landesregierung. Diese entscheidet meist Ende des Sommers. Die aus Vertretern der Sozialpartner, der Behörden und der Vorsorgeeinrichtungen gebildete BVG-Kommission gibt zuvor eine Empfehlung ab. Für 2008 gilt ein Satz von 2,75%. (awp/mc/pg)