Von der Pauschalbesteuerung können grundsätzlich Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. In einer Weisung des Zürcher Steueramts sind «Verwaltungsräte, die in der Schweiz zu Erwerbstätigkeiten tätig sind» ausdrücklich von der Möglichkeit der pauschalen Besteuerung ausgenommen.
Fragen nach der Rechtmässigkeit der Pauschalbesteuerung
Bei Viktor Vekselberg, der über die Renova-Gruppe an den Industriekonzernen OC Oerlikon und Sulzer beteiligt ist, stelle sich daher die Frage nach der Rechtmässigkeit der Pauschalbesteuerung, schreiben die Interpellanten in ihrem am Montag eingereichten Vorstoss. Die Beteiligungen an den Schweizer Unternehmen erfolgten zwar über eine österreichische Firma. Bei dieser sei Vekselberg aber als natürliche Person mit Wohnsitz in Moskau und Zürich eingetragen. Im weiteren habe die Managementgesellschaft der Renova-Gruppe ihren Sitz in Zürich, argumentieren die Interpellanten.
Fragen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland
Der Regierungsrat dürfe sich angesichts dieser Ausgangslage nicht mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis aus der Affäre stehlen, finden Ralf Margreiter (Grüne), Julia Gerber-Rüegg (SP) und Gerhard Fischer (EVP). Die Pauschalbesteuerung dürfe kein Instrument der Steuerumgehung für Superreiche darstellen. Die Interpellanten fragen die Zürcher Regierung aber nicht nur nach der Rechtmässigkeit des Pauschalbesteuerungsprivilegs. Sie wollen auch wissen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland es zulasse, Gewinne, die aus wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Schweiz anfallen, hierzulande ordnungsgemäss zu besteuern. (awp/mc/gh)