Dies sagte Schneider-Ammann und berief sicha uf Schätzungen des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO). Die genaue Zahl hänge davon ab, wie viele Arbeitslose bis Anfang April wieder eine Stelle finden. Seit Anfang Jahr gehe die Arbeitslosigkeit zurück.
Wartefrist von 120 Tagen für Junge
Wer keine Arbeitslosengelder mehr erhalte, lande im Übrigen nicht automatisch bei der Sozialhilfe, hielt Schneider-Ammann fest. Die Erfahrung habe gezeigt, dass dies nur für etwa 15 Prozent der Betroffenen der Fall sei. Die meisten stellten sich auf die neue Situation ein und warteten nicht bis zum Auslaufen ihrer Ansprüche. Junge Menschen, die nach der Ausbildung keine Stelle finden, müssen neu 120 Tage warten, bis sie Arbeitslosentaggelder beziehen können. In der revidierten Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) sei vorgesehen, dass sie bei allgemein erhöhter Arbeitslosigkeit in dieser Zeit an Berufspraktika teilnehmen können, sagte Schneider-Ammann.
Inkraftsetzung auf April 2011 vorgesehen
Die Verordnung befindet sich bis 8. Januar in der Vernehmlassung. Laut Schneider-Ammann wird sie der Bundesrat im März 2011 in Kraft setzen. Die Kürzungen bei der Arbeitslosenversicherung treten am 1. April 2011 in Kraft, ohne Übergangsbestimmungen. Das Stimmvolk hiess die Revision der Arbeitslosenversicherung am 26. September 2010 gut und damit ein Sanierungskonzept für das Sozialwerk. Dessen Leistungen werden gekürzt und die Lohnbeiträge erhöht. (awp/mc/ps/24)