Kuoni: Klage von Hogg Robinson weitgehend abgewiesen

Dabei sei der quantitativ grösste Teil der eingeklagten Forderungen abgewiesen worden, teilt der Reisekonzern am Montag mit. Kuoni wurde zu einer Zahlung von 6 Mio CHF zuzüglich Zins sowie zu einem noch zu bestimmenden Schadenersatz für tatsächlich entgangenen Gewinn verpflichtet. Zudem wurde Kuoni dazu verpflichtet, einzelne Geschäftsreisekunden zu übertragen. Die Klagesumme lag bei 230 Mio CHF.


Entgangener Gewinn geltend gemacht
Die englische Hogg Robinson hatte im Oktober 2005 im Zusammenhang mit dem Verkauf der strategischen Geschäftseinheit «BTI Central Europe» bei der Genfer Handelskammer eine Schiedsklage gegen Kuoni eingereicht. Dabei wurden diverse Ansprüche aus dem Kaufvertrag von Dezember 2003 geltend gemacht. Hogg Robinson hatte in der Klage als entgangenen Gewinn für die noch nicht übertragenen Kunden einen einstelligen Millionenbetrag gefordert. Kuoni bestreitet die Höhe des von Hogg Robinson behaupteten Schadens. Alle übrigen Ansprüche von Hogg Robinson wurden vom Schiedsgericht in dem Teilurteil endgültig abgewiesen.


Rückstellungen
Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Schiedsgericht noch über die genaue Höhe des geforderten Schadenersatzes wegen Nichtübertragung vereinzelter Geschäftsreisekunden und die Modalitäten für die Übertragung dieser Kunden befinden. Die Kuoni-Gruppe hatte für Prozessrisiken bereits in den Vorjahren Rückstellungen gebildet und geht aufgrund des ergangenen Teilurteils davon aus, dass diese ausreichend sind. (awp/mc/ps)

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