Langjähriger CEO aus Bezirk Meilen wegen Betrugs verurteilt
Der Pleitier aus Zumikon hat beim Untergang seiner millionenschweren Firma wiederholt gegen das Strafrecht verstossen.
CEO von Seyffer & Co AG
Ende 2000 galt der heute 58-jährige Angeklagte noch als angesehener CEO der international bedeutenden Elektronikfirma «Seyffer & Co AG». Das Familienunternehmen aus Zumikon war zu seinen besten Zeiten nicht nur Sony-Importeur, sondern auch Zulieferer der Elektronikgrossverteiler Fust und Interdiscount. Deshalb erstaunt es nicht, dass die Regensdorfer Mobilezone im Dezember 2000 einer aussergewöhnlichen Bestellung des Angeklagten sogleich nachkam. So gab der Unternehmer aus Zumikon sechs grosse Handlieferungen für rund 1 Mio CHF in Auftrag. Was damals nur wenige wussten: Der CEO der «Seyffer & Co AG» war bereits damals finanziell am Ende. Mit der Folge, dass der Angeschuldigte die Ware verkaufte und das Geld für sich selber einsteckte. Mobilezone blieb er die Kaufpreise bis heute schuldig.
Bitteres Ende
Schon am 15. Januar 2002 folgte mit der Konkurseröffnung über die traditionsreiche Firma das bittere Ende. Gegen den gescheiterten CEO wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Laut Staatsanwaltschaft trug der langjährige Präsident des Verwaltungsrates die Hauptverantwortung für das finanzielle Desaster. Er lebte finanziell auf zu grossem Fuss und bemerkte zu spät, wie ernst die Lage war. Noch an der Prozesseröffnung vom letzten Mittwoch gab er an, dass er heute noch neben seinem aktuellen Wohnort im Bezirk Meilen im Engadin in einer Wohnung mit einer Monatsmiete für 8’000 CHF lebe.
Gesamter Deliktsbetrag von rund 10 Mio CHF
Wie das Bezirksgericht Zürich am Dienstag mitteilte, wurde der in der Sache geständige Angeklagte wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfachen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Pfändungsbetrugs, Unterlassung der Buchführung, mehrfache Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, und Bruchs amtlicher Beschlagnahme für schuldig befunden. Neben der Regensdorfer Angelegenheit, welche das Gericht als ungetreue Geschäftsbesorgung gewürdigt hatte, standen diverse weitere Delikte zur Debatte. Alleine ein in Zollikon lebender Vetter des Angeklagten machte einen Schaden von rund 4,5 Mio CHF geltend. Das Konkursamt Altstetten verlangte rund 1,8 Mio CHF zurück. Der zuständige Staatsanwalt ging insgesamt von einem gesamten Deliktsbetrag von rund 10 Mio CHF aus.
30 Monate Gefängnis
Bei der Strafzumessung hatten sich die Parteien auf 30 Monate Gefängnis geeinigt. Die Sanktion setzte sich aus aktuellen zwölf und 18 Monaten Gefängnis einer Strafe aus dem Jahre 2001 zusammen. Damals wurde der Angeklagte bereits für schuldig befunden, den Wohlfahrtsfond seines Unternehmens um rund 1,92 Mio CHF an Fürsorgegeldern erleichtert zu haben. Im nun eröffneten Urteil wurde der Angeklagte übrigens verpflichtet, Mobilezone den gesamten Schaden zurückzuzahlen. (awp/mc/gh)