Laxey weist EBK-Vorwürfe zurück – Weiterzug angekündigt
Die Vorwürfe seien rechtlich haltlos und ein politisch motivierter Akt gegen die Einflussnahme eines ausländischen Investors auf ein Schweizer Unternehmen, heisst es in einer Stellungnahme von Dienstagnachmittag. Laxey will die Verfügung der EBK an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.
«Rechtlich unhaltbarer Heimatschutz»
«Wir sind erleichtert, dass das Verfahren jetzt von der politischen auf die juristische Ebene gehoben wird», wird Laxey-Investmentchef Roger Bühler in der Mitteilung zitiert. Die EBK stütze mit ihrem Verfügungsentscheid eine konzertierte Aktion der Implenia-Führung und ihres politischen Netzwerks gegen die Einflussnahme durch einen ausländischen Investor. «Solcher rechtlich unhaltbarer Heimatschutz ist schädlich für das Image des Finanzplatzes Schweiz im Ausland.»
Offenlegungspflichten verletzt
Die EBK hatte in ihrer am Montag veröffentlichten Verfügung kritisiert, dass Laxey den Erwerb von so genannten «Contracts for Difference» (CFD) nicht gemäss Börsengesetz offen gelegt und damit entsprechende Offenlegungspflichten verletzt hatte. Die Behörde wird deswegen beim Eidg. Finanzdepartement von Gesetzes wegen Strafanzeige wegen Verletzung des Börsengesetzes erstatten. C FDs sind Derivative, die es erlauben, mit einem verhältnismässig geringen Kapitaleinsatz von Kursgewinnen einer Aktie zu profitieren.
Positionen bereits im April 2007 aufgelöst
Nach Darstellung von Laxey hat der Hedge-Funds seine CFD-Position bereits im April 2007 aufgelöst. Die Verschärfung des Börsengesetzes, womit auch solche Derivative unter bestimmten Umständen offen gelegt werden müssen sei aber erst im Juni beschlossen worden und im Dezember in Kraft getreten. Deshalb sei es unzulässig, dass die EBK diese neuen Normen jetzt auf eine Transaktion anwende, die sieben Monate zuvor abgeschlossen worden sei, so Laxey.
Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht
Der britische Hedge-Funds will die Feststellungsverfügung der EBK deshalb an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Den Verfahren, die der Investmentgesellschaft seitens der Implenia-Führung angedroht worden sind, blickt diese nach eigenen Angaben «gelassen» entgegen. Mit der Konfrontationsstrategie schade die Implenia-Führung ihren Aktionären massiv. Auf die Strategie von Laxey habe der EBK-Entscheid keinen Einfluss. (awp/mc/pg)