Anfang Februar hatten drei Interessensgruppen, die Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer, die Anleger-Selbsthilfe und die Féderation Romande des Consommateurs, mit ihren Anwälten den Vorschlag an die CS gewandt. Das Schiedsgericht soll über Schadensersatzansprüche befinden, so die Vorstellung der Gruppen.
CS hält an ihrer Position fest
Die CS hält an ihrer bisherigen Position fest: «Wie bereits kommuniziert, hat die Credit Suisse jeden Fall individuell geprüft und aufgrund der Fakten im Umfang von rund 100 Mio CHF etwa 2000 geschädigten Kunden ein kulantes Angebot gemacht», sagte CS-Sprecher Georg Söntgerath der Nachrichtenagentur SDA.
Interessengruppen kritisieren zu strenge Kriterien
Die drei Interessensgruppen, die zusammen über 1000 Personen repräsentieren, weisen aber darauf hin, dass die CS dabei strikte Kriterien anwandte. Es wurden nur Kunden entschädigt, die Ende August 2008 bei der CS ein Vermögen unter 500’000 CHF und mindestens 50% ihres Engagements in Lehman-Papieren hatten. Die übrigen Kunden müssten den Weg über ordentliche Gerichte suchen,. Gemäss der Opfer-Interessensgruppen fördert die Bank mit dieser Haltung das Kundenvertrauen aber nicht.
Laut CS bis jetzt keine Klagen vor Gericht eingegangen
Die CS habe den Schiedsgericht-Vorschlag eingehend geprüft, sagte Sprecher Söntgerath. Bis jetzt seien noch keine Klagen gegen die CS bei Gerichten eingegangen, fügte er an. Die Credit Suisse hat Kunden Papiere von Lehman Brothers vermittelt, diese aber in keinem Fall selbst emittiert. (awp/mc/pg/33)