VR empfiehlt den Aktionären, ihre Leica-Aktien nicht an Hexagon zu verkaufen, da Hexagon versuche, das Unternehmen unter seinem Marktwert zu kaufen.
Börsengesetz verlangt formelle Stellungnahme
Die Vorschriften des schweizerischen Börsengesetzes verlangt nach einem offiziellen Übernahmeangebot vom Zielobjekt eine formelle Stellungnahme. Seine ablehnende Haltung hatte der Leica-VR zum letzten Mal am 6. Juli anlässlich der ordentlichen Generalversammlung bekräftigt. (awp/mc/ab)