Leistungsvereinbarung mit der SBB: Controlling des Bundes ungenügend

Diese Vereinbarung stellt der SBB für die Jahre 2007 bis 2010 insgesamt 5,88 Milliarden Franken zur Verfügung. Das Geld fliesst in die Infrastruktur des Bahnunternehmens. Ob das Geld effizient eingesetzt wird und die SBB die vereinbarten Ziele erreicht, ist aber unklar. In einem am Dienstag von der «Neuen Zürcher Zeitung» publik gemachten Bericht kritisiert die EFK die Aufsicht des Bundes als nicht genügend und wenig wirksam. Ein Controlling im eigentlichen Sinn lasse sich heute gar nicht betreiben.


Fehlende Sanktionsmöglichkeiten
Problematisch sind gemäss EFK etwa die uneinheitlichen Kennzahlen, die eine langfristige Beurteilung und einen Vergleich mit ausländischen Bahnen unmöglich machen. Auch berichte die SBB zu wenig regelmässig und transparent an das Bundesamt für Verkehr (BAV), das für den Bund die Leistungen bestellt und für das Controlling verantwortlich ist.  Schliesslich fehlten Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Leistungsvereinbarung durch die SBB. Finanzielle oder andere Konsequenzen für diesen Fall sind denn auch eine der Forderung der Finanzaufsicht. Zudem brauche das BAV die Möglichkeit, selber Kontrollen durchzuführen sowie ein umfassendes Einsichtsrecht und die internen Berichte der SBB Infrastruktur. Auch die Öffentlichkeit hat nach Auffassung der EFK einen Anspruch zu wissen, wie die SBB die Steuergelder verwendet.


BAV im Zentrum der Kritik
Die Kritik der Finanzaufsicht trifft vorab das BAV. Dort rennt sie allerdings offene Türen ein: In einer Stellungnahme, die der SDA vorliegt, erklärt sich das Bundesamt mit allen Empfehlungen einverstanden und fordert sogar noch weiter gehende Schritte. So sollen die Berichte der SBB über die Ziellerreichung nicht mehr vertraulich behandelt, sondern öffentlich gemacht werden. Beim BAV ist man überzeugt, dass die vereinbarten Ziele unter den Augen einer breiten Öffentlichkeit besser eingehalten würden. Zudem möchte das BAV die Vorgaben für das Controlling nicht mehr wie bisher aushandeln, sondern in einer Verordnung festlegen.


Druck seitens der SBB
Eine Stellungnahme der SBB zu dem Bericht steht noch aus. Auch sie wird nämlich von der Finanzaufsicht kritisiert. Die SBB wünsche offensichtlich keine sehr aktive Rolle der Aufsichtsbehörde und übe entsprechenden Druck aus, heisst es in dem Bericht. Geschwiegen hat bisher auch das Generalsekretariat des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Dort ortet die EFK einen potentiellen Rollenkonflikt als Eignerin der SBB einerseits und als vorgesetzter Behörde des BAV andererseits. (awp/mc/ps/17)

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