Persönlich hofft die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, die Bezugsdauer nicht noch einmal erhöhen zu müssen. Erst im Frühling ist die Frist für den Bezug von Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate angehoben worden. Obwohl die Arbeitgeberseite sehr skeptisch ist in Bezug auf eine Erhöhung der Dauer für Kurzarbeit auf 24 Monate, schliesst Leuthard eine solche erneute Verlängerung nicht aus.
Fehlende gesetzliche Grundlage
«Denkbar ist, dass wir zuerst einmal die gesetzliche Grundlage schaffen, denn diese besteht noch nicht.» Danach könne dann der Bundesrat je nach Entwicklung der Lage die Dauer erhöhen. Laut Leuthard hat die Kurzarbeit den Vorteil, dass die Firmen das Know-how im Betrieb behalten können und so gerüstet sind, sobald es wieder aufwärts geht. «Das System der Kurzarbeit wurde nach den in der Krise der 90er-Jahre gemachten Erfahrungen wesentlich verbessert. Deshalb bin ich überzeugt, dass es nicht viele Missbrauchsfälle gibt», sagt Leuthard.
Absage an Verlängerung der Taggelder
Die Bundesrätin spricht sich weiter deutlich dagegen aus, die Zahl der Taggelder in der Arbeitslosenversicherung generell – und nicht nur in Einzelgebieten – auf 520 Tage auszudehnen. Leuthard: «Dazu sage ich klar nein.» (awp/mc/ps/35)