Die bisherigen, in der Energieeffizien-Vverordnung (EEV) auf fixe Beträge festgelegten Einspeisevergütungen vermochten aufgrund der gestiegenen Brennstoffkosten den wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen nicht mehr zu gewährleisten.
Anreizfunktion soll erhalten bleiben
«Die mit dem Energieeffizienzgesetz angestrebte Anreizfunktion zum Erstellen und Betreiben von Blockheizkraftwerken soll durch die Flexibilisierung der Einspeisevergütungen erhalten bleiben», erklärt Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger Wirtschaftsminister zu den Beweggründen der Anpassung. Die EEV sieht deshalb neu vor, dass sich die Einspeisevergütungen aus der Summe des marktorientierten Strompreises (EEX-Preis an der europäischen Strombörse in Leipzig) und einem fixen Zuschlag berechnen. Die Mindestvergütung in Höhe der bisherigen fixen Tarife bleibt weiterhin garantiert. Der Zuschlag für neue Anlagen beträgt rückwirkend 9 Rappen per 1. Januar 2009, jener für bestehende Anlagen 7,5 Rappen pro Kilowattstunde elektrischer Energie. Nähere Auskünfte erteilt auf Anfrage die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft.
(pafl/mc/hfu)