Die Regierung wollte die seit Jahrzehnten geltende «Besondere Gesellschaftssteuer» für juristische Personen, vor allem Stiftungen, von 1’000 auf 1’800 CHF anheben. Eine um einige 100 CHF höhere Mindestertragssteuer sei für eine Standortwahl nicht entscheidend, sagte Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Fraktion der Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) sah es anders und sprach sich für eine moderate Erhöhung auf 1’200 CHF aus. Eine stärkere Anhebung sei sei für das Massengeschäft der Treuhänder nicht zumutbar, sagte ein FBP-Sprecher. Die Bürgerpartei setzte sich mit ihrem Antrag durch, auch gegen einen Kompromissvorschlag, wonach die Steuer auf 1’500 CHF erhöht werden soll.
Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechts
Die Totalrevision ersetzt das fast 50 Jahre alte liechtensteinische Steuerrecht und enthält mehrere Schwerpunkte. Unternehmen werden neu zum Einheitssatz von 12,5% besteuert. Sie müssen keine Kapitalsteuern mehr bezahlen, Beteiligungserträge sowie -gewinne sind ebenfalls steuerfrei, und Verlustvorträge können unbefristet genutzt werden.
Couponsteuer gestrichen
Weiter wurde die Couponsteuer gestrichen und für so genannte Altreserven eine Spezialregelung getroffen. Ältere Coupons können in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu einem tieferen Steuersatz ausgeschüttet werden. Natürliche Personen zahlen weiter Einkommens- und Vermögenssteuern, wobei der bisherige progressive Tarif durch einen Sieben-Stufen-Tarif abgelöst wurde. Auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen wird verzichtet, abgeschafft wurden überdies Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuern.
Standortattraktivität des Fürstentums steigern
Regierung und Parlament wollen mit dem neuen Steuergesetz die Standortattraktivität des Fürstentums steigern. Sie rechnen mittelfristig mit gewissen Mehreinnahmen. Allerdings liegt dieser Annahme ein allgemeiner Wachstumsschub zu Grunde, ausgelöst durch die beschlossenen Steuerentlastungen. (awp/mc/gh/32)