Die Abkommen wurden am 28. Februar 2008 in Brüssel unterzeichnet. Der liechtensteinische Landtag hat dem Schengen-Beitritt am 27. Juni 2008 zugestimmt und bereits im Herbst 2008 die notwendigen Anpassungen des Waffengesetzes, des Polizeigesetzes, des Datenschutzgesetzes, des Ausländergesetzes und des Flüchtlingsgesetzes verabschiedet.
Öffnung der Binnengrenzen für den Personenverkehr
Der Schengen-Beitritt beinhaltet unter anderem die Öffnung der Binnengrenzen für den Personenverkehr, die Teilnahme an der europäischen Zusammenarbeit im Asylbereich und bei der Visumserteilung sowie eine erweiterte Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden. «Die technischen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen für die Umsetzung laufen weiterhin planmässig, so dass eine Inkraftsetzung vor Ende 2009 möglich ist. Von Seiten der EU ist jedoch zuvor die Ratifikation abzuschliessen und die Umsetzung des Schengen-Rechtsbestands in Liechtenstein zu evaluieren», so der zuständige Regierungsrat Martin Meyer.
Formelle Schengen-Aussengrenze
Seit der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands für die Schweiz am 12. Dezember 2008 kommt im Verhältnis zu Liechtenstein eine Übergangslösung zur Anwendung, da die schweizerisch-liechtensteinische Grenze gemäss dem Schengener Grenzkodex formell eine Schengen-Aussengrenze darstellt. Die bis zum Wirksamwerden des liechtensteinischen Beitritts zeitlich beschränkten Überwachungsmassnahmen umfassen den Ausbau des polizeilichen Verbindungsbüros in Schaanwald, die Video-Überwachung der Grenzübergänge und – soweit erforderlich – mobile Kontrollen im grenznahen Raum in der Schweiz. Ein Teil der in Liechtenstein wohnhaften Drittstaatsangehörigen ist derzeit bei der Einreise in die Schweiz visumspflichtig. Dieses Erfordernis wurde mit einem vereinfachten Verfahren der Visa-Ausstellung unbürokratisch umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass alle beantragten Visa bis Mitte Januar 2009 erteilt sein werden.
(pafl/mc/hfu)