Liechtenstein schafft eigenes Finanzkontrollgesetz
Durch die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Grundlage soll die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle gestärkt werden. Um diese unabhängige Stellung zu unterstreichen, soll die als umfassende externe Revisionsstelle des Landes konzipierte Finanzkontrolle organisatorisch künftig dem Landtag beigeordnet sein. Zudem soll die Bestellung der Leitung der Finanzkontrolle neu geregelt werden. So soll die Wahl des Leiters der Finanzkontrolle durch den Landtag erfolgen. Vorgesehen ist auch, dass der Wahlvorschlag eines Kandidaten eine mit unabhängigen Experten besetzte Wahlkommission wahrnimmt. Im weiteren soll für die künftige Leitung der Finanzkontrolle eine Amtszeitbeschränkung mit Wiederwahlmöglichkeit bestehen.
Anpassung an moderne Finanzaufsicht
Mit dem Bericht und Antrag soll auch die Gelegenheit genutzt werden, die Finanzkontrolle den Anforderungen einer modernen Finanzaufsicht anzupassen. So sollen die Prüfungskriterien und -grundsätze neu gefasst und erweitert werden. Das bedeutet, dass der Finanzkontrolle unter anderem auch eine Prüfungskompetenz bei Subventionsempfängern und Organisationen zukommt, denen öffentliche Aufgaben übertragen sind. Schliesslich soll auch die mündliche und schriftliche Berichterstattung und Information der Finanzkontrolle gegenüber der Geschäftsprüfungskommission und der Regierung sowie die Veröffentlichungskompetenz für den jährlichen Tätigkeitsbericht festgeschrieben werden. (pafl/mc/ps)