Liechtenstein: USA lehnen Rechtshilfe bei Daten-Diebstahl ab
Deshalb bedaure sie die Entscheidung des amerikanischen Justizdepartementes, wird Liechtensteins Justizministerin Aurelia Frick in einer Regierungsmitteilung zitiert. Das Liechtensteiner Justizressort hat sein Bedauern und seinen Rechtsstandpunkt den US-Behörden in einem Brief mitgeteilt und will wissen, aus welchen Gründen die Rechtshilfe abgelehnt wurde. Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zwischen dem Fürstentum und den USA ist in einem seit Juli 2002 geltenden Vertrag geregelt.
Völkerrechtlich und rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar
Vor den USA hatte bereits Deutschland im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl zwei Rechtshilfegesuche an die Staatsanwaltschaften in Bochum und München abgelehnt. Vaduz zeigt sich damals überrascht. Die Haltung Deutschlands wurde als völkerrechtlich und rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar bezeichnet.
Mutmasslicher Dieb zur Fahndung ausgeschrieben
Liechtenstein hat den mutmasslichen Dieb von Kundendaten vor einem Jahr international zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann soll dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) bei der fürstlichen LGT Treuhand gestohlene Kundendaten verkauft und dafür über vier Millionen Euro kassiert haben. Der BND übergab die Datensätze den Steuerermittlern, die in der Folge Jagd auf vermutete Steuersünder machten. Prominentestes Opfer in Deutschland war der unterdessen wegen Steuerhinterziehung verurteilte ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel. (awp/mc/pg/27)