Liechtensteins Regierung legt Gesetz über Amtshilfe mit USA vor
Das Tax Information Exchange Agreement (TIEA) mit den USA weicht das Liechtensteiner Bankgeheimnis insoweit auf, als das Fürstentum auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug leistet. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden erfolgt auf Anfrage, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Das Verfahren wird im «Steueramtshilfegesetz-USA» geregelt. Ausserdem wird die Verfassung ergänzt, um die Genehmigung von Zwangsmassnahmen durch einen Richter des Verwaltungsgerichts zu ermöglichen. Der Verwaltungsgerichtshof wird als Beschwerdeinstanz bezeichnet.
Auch Liechtenstein mit Kotau gegenüber der OECD
Liechtenstein bekannte sich im März in einer Erklärung der Regierung und des Fürstenhauses zu den OECD-Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Das Fürstentum bietet anderen Staaten Abkommen über den Informationsaustausch bei allen Steuerdelikten an. Verhandlungen zum Abschluss solcher Abkommen wurden mit Deutschland und Grossbritannien aufgenommen. In die Wege geleitet ist zudem ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Luxemburg. (awp/mc/ps/24)