Die Life Sciences-Bereiche der Universität Basel sowie das ebenfalls in Basel domizilierten Departements für Systembiologie der ETH Zürich sollen in Basel an zwei Standorten konzentriert werden. Nach ersten vagen Schätzungen sollen in den nächsten 10 bis 15 Jahren 500 bis 750 Mio CHF in das Kompetenzzentrum investiert werden, wie es am Donnerstag an einer Medienkonferenz hiess.
Führende Stellung angestrebt
Als Standorte für die Life Sciences ausgewählt wurden die Areale Schällematteli und Volta, die sich in der Nähe von Universität, Universitätsspital und Pharmaindustrie befinden. Im international hart umkämpften Forschungsgebiet der Life Sciences streben die beiden Basel eine führende Stellung an. An die Investitionen werden substanzielle Beitrage des Bundes erwartet.
Attraktive Infrastruktur
Mit einer attraktiven Infrastruktur – für diverse Neubauten sollen Architekturwettbewerbe ausgeschrieben werden – wollen die Bildungsdirektoren beider Basel nicht nur zusätzliche Studierende anziehen. Auch bei der Berufung von «Big Shots» spiele die Infrastruktur eine wichtige Rolle, sagte Regierungsrat Christoph Eymann, Erziehungsdirektor des Kantons Basel-Stadt.
Elf Standorte überprüft
Basel-Stadt und Baselland sind seit Anfang Jahr gemeinsam Träger der Universität Basel. Gemäss einem Staatsvertrag planen die beiden Basel Grossprojekte für die Universität gemeinsam und unterbreiten die Vorlagen für solche Investitionen ihren Parlamenten. Die gemeinsame Uni-Trägerschaft hatte im Baselbiet die Hoffnung aufkommen lassen, dass Institutionen der Universität künftig auch im Kanton Basel-Landschaft angesiedelt werden. Für die Life Sciences wurden insgesamt elf Standorte überprüft, davon sechs im Baselbiet, das jedoch leer ausging. Die beiden Stadtbasler Areale waren in der Evaluation klare Sieger.
Standortentscheid ohne präjudizierende Wirkung
Nach Angaben des Baselbieter Bildungsdirektors Urs Wüthrich hat der Life Sciences-Standortentscheid keine präjudizierende Wirkung. Sein Kanton komme als Standort für Uni-Ableger weiterhin in Frage – aber nur, wenn sachliche Gründe dafür sprechen. Die Postleitzahl allein könne nicht das entscheidende Kriterium für den Standort sein. (awp/mc/gh)