Lindt & Sprüngli: Goldhasen nicht EU-weit geschützt
Dazu gehören Formen wie der Goldhase aus Schokolade, das rote Halsband mit Glöckchen sowie ein Schokolade-Rentier. Das HABM lehnte diese Anmeldungen ab. Eine Gemeinschaftsmarke ist beim HABM eingetragen und der Markenschutz gilt laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Mit dem Schutz der Gemeinschaftsmarke ist es dem Inhaber möglich, Dritten zu verbieten, gleiche oder ähnliche Marken zu verkaufen. Eine Gemeinschaftsmarke gilt neben den nationalen Marken. Gegen die Ablehnung der Marken-Anmeldung beim HABM hatte Lindt & Sprüngli eine Beschwerde beim Gerichtshof eingelegt. Dieser wies sie nun ab, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Wie bereits das Amt spricht auch der Gerichtshof den Goldhasen und roten Bändern die nötige Unterscheidungskraft ab.
Hasen, Rentiere und Glöckchen übliche Formen
Allein aus der Form des Schokolade-Hasen, der goldigen Verpackung oder dem roten Band könne der Konsument nicht schliessen, von welchem Hersteller ein Hase stamme, begründete der Gerichtshof. Zu Ostern oder Weihnachten seien zudem Hasen, Rentiere und Glöckchen übliche Formen, die viele Unternehmen einsetzten. Lindt & Sprüngli war in den letzten Jahren immer wieder gegen Produzenten vorgegangen, die beispielsweise in Österreich und Deutschland ähnliche Hasen fertigen. Ein Rechtsstreit in Deutschland schwelt seit mehreren Jahren. Erst im Juli verwies der deutsche Bundesgerichtshof einen Prozess an eine untere Instanz zurück. In Deutschland ist Lindt & Sprüngli seit 2000 Inhaber der Marke «Goldhase». (awp/mc/ss/18)