Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits zum zweiten Mal über eine Klage des Zürcher Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli zu entscheiden. Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.
Fall bereits vor vier Jahren an OLG zurückverwiesen
Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, hatte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Donnerstag bei der mündlichen BGH-Verhandlung in Karlsruhe moniert. Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach – wie schon in der ersten Verhandlung – es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen.
Lindt hält Markenrecht an «Goldhase»
Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich ausserdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Ausserdem wickelt Lindt seinen Schoggihäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt. Gegen diese Beurteilung hatte sich Lindt mit seiner Revision gewandt. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke «Goldhase». Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz.
Streitwert bei 450’000 Euro
Der Anwalt der Gegenseite hatte dagegen darauf verwiesen, dass Riegelein seit 50 Jahren den Hasen in dieser Form produziert. Der Streitwert für die Revision wurde vom BGH auf 450’000 Euro festgesetzt. Ein vergleichbarer Schoggihasen-Streit schwelt auch in Österreich. Dort besteht seit Jahren ein Zwist zwischen Lindt & Sprüngli und dem österreichische Familienbetrieb Hauswirth. (awp/mc/ps/14)