Lindt & Sprüngli obsiegt erneut im Goldhasen-Streit
Lindt & Sprüngli-CEO Ernst Tanner.
Kilchberg ZH – Weihnachtsgeschenk für Lindt & Sprüngli aus Österreich: Der Goldhase bleibt der einzige seiner Art. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Urteil der Vorinstanz bestätigt und damit die Berufung der Firma Hauswirth zurückgewiesen, die ähnliche Hasen verkaufen wollte.
Die Richter befanden, es bestehe eine Verwechslungsgefahr der beiden in Goldfolie verpackten Schokoladehasen. Hauswirth darf nun ab sofort keine solchen Hasen mehr produzieren oder vertreiben.
«Legitimer Schutz»
In der Mitteilung vom Freitag schreibt Lindt & Sprüngli, es sei in diesem Verfahren keinesfalls um die Verdrängung anderer Schokoladeosterhasen vom Markt gegangen. Es handle sich in erster Linie um den legitimen Schutz einer eingetragenen, über Jahrzehnte hinweg aufgebauten und inzwischen auf dem Markt durchgesetzten Marke.
Kein EU-weiter Markenschutz
Für das Traditionsunternehmen ist der Goldhase mit der roten Schleife eines der wichtigsten Produkte. Hergestellt wird er in Deutschland. Auch dort hat sich sich Lindt & Sprüngli gegen Konkurrenz gewehrt, allerdings bisher mit weniger Erfolg. Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier lehnte ein EU-Gericht im vergangenen Dezember ab. (awp/mc/ps)