Das Handelsgericht Wien wies in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Unterlassungsklage von Lindt Sprüngli gegen Hauswirth ab, die auf eine Einstellung der Produktion des Schokohasen in Goldfolie abzielte. Die Schweizer wollen gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Rechtsstreit könne «noch Jahre dauern»
Seit 2004 – damals flatterte Hauswirth eine einstweilige Verfügung ins Haus – liegen die beiden Schokoladehersteller im Clinch. «Wir freuen uns natürlich sehr», kommentierte Geschäftsführer Roman Hauswirth gegenüber der APA das Urteil. Der Rechtsstreit könne aber womöglich auch «noch Jahre dauern».
«Etappensieg» für Hauswirth
Das Urteil bezeichnete Hauswirth als «Etappensieg»: Ob die Hasen aus dem Burgenland zu Ostern wieder über den Ladentisch hoppeln, hängt von weiteren Verfahrensschritten ab: «Wenn kein entgegen lautender Gerichtsentscheid kommt, werde ich definitiv goldene Hasen mit rot-weiss-roter Masche verkaufen», gab sich der Unternehmer zuversichtlich.
Lindt Sprüngli «überrascht»
«Überrascht» über das Urteil zeigte sich der Anwalt von Lindt Sprüngli, Lothar Wiltschek. «Wir werden Berufung einlegen und darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht (OLG) in etwa sechs bis neun Monaten. Ich bin sehr zuversichtlich», sagte Wiltschek auf Anfrage der APA.
Das aktuelle Urteil des Handelsgerichtes Wien halte er für «rechtlich nicht richtig». Der Anwalt geht auch davon aus, dass diejenige Partei, die das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht «verliert», «mit Sicherheit zum Obersten Gerichtshof gehen wird.»
Goldener Osterhase mit roter Schleife geschützt
Der goldene Osterhase mit der roten Schleife von Lindt Sprüngli ist laut Wiltschek als Gemeinschaftsmarke seit dem Jahr 2000 geschützt. Bereits zuvor sei man aber gegen Plagiate vorgegangen. Dass auch diese Gemeinschaftsmarke vom Handelsgericht für nichtig erklärt wurde, halte er für «gänzlich unrichtig.»
400 Folienvarianten im Gebrauch
Im Urteil wird ausführlich auf die Entwicklung der Schoko- Osterhasenproduktion eingegangen: Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland «zumindest seit den dreissiger Jahren» erzeugt und verkauft. Im Hinblick auf die Folie wird festgestellt, dass insgesamt rund 400 Varianten im Gebrauch seien.
Prägende Elemente des Goldhasen «schutzunfähig»
Es sei davon auszugehen, dass die prägenden Elemente des Goldhasen – nämlich seine Sitz- bzw. Kauerform, die helle Goldfolie und die rote Masche – sowohl jede für sich als auch im Zusammenwirken zu einem Gesamtbild schutzunfähig seien, heisst es im Urteil.
Es handle sich dabei «um bei Osterhasen unentbehrliche traditionelle Gestaltungselemente, die der Benützung durch Mitbewerber nicht durch Monopolisierung entzogen werden dürften…» (awp/mc/ar)