Diese Präzisierungen fordert der österreichische Oberste Gerichtshof, wie die Zürcher «Maîtres Chocolatiers» bekannt gaben. Der in Österreich hängige Prozess der Zürcher gegen den burgenländischen Familienbetrieb Hauswirth bleibt bis zum Entscheid des Gerichtshofes in Strassburg ausgesetzt.
Die Entscheidung aus Strassburg dürfte frühestens 2009 vorliegen, sagte Lindt & Sprüngli-Sprecherin Silvia Kälin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die neben diesem Verfahren erlassene und vom Obersten Gerichtshof im Nachbarland bestätigte einstweilige Verfügung bleibe in Kraft, sagte sie weiter. Damit darf Hauswirth seine ‹Goldhasen› seit 2004 nicht mehr vertreiben.
Fragen der obersten österreichischen Richter
Die Form des Linth-Goldhasen ist seit 2000 bei der EU als Gemeinschaftsmarke registriert. Um diese Gemeinschaftsmarke drehen sich nun die Fragen der obersten österreichischen Richter, welche der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantworden soll. Die österreichischen Richter verlangen Klärung, ob die Gemeinschaftsmarke rechtmässig angemeldet wurde. Auch müsse sich der EuGH mit Fragen zur Rechtsbeständigkeit einer Gemeinschaftsmarke befassen. Die richtige Anwendung des Gemeinschaftsmarkenrechts sei nicht ganz eindeutig. Der Oberste Gerichtshof stellte zudem fest, dass Lindt mit der Gemeinschaftsmarke «einen besseren Schutz» gegen Nachahmer in der EU bewirken wollte.
Lindt: Goldhasen sehen sich zum Verwechseln ähnlich
Lindt & Sprüngli hatte die Klage gegen Hauswirth 2004 eingereicht. Deren Schokoladeosterhase sehe dem Lindt-Goldhasen zum Verwechseln ähnlich. Anders als weitere Konkurrenzprodukte sei bei den Hauswirth-‹Goldhasen› die Herstellerbezeichnung nur auf der Unterseite angebracht, machten die Edel-Chocolatiers geltend.
Im – derzeit ausgesetzten – Hauptverfahren bestätigte die letzte Instanz in Wien die Verwechslungsgefahr. Höchstrichterlich hiess es, die Herkunft des Hauswirth-Hasen sei bei der Betrachtung auf dem Verkaufsregal nicht ersichtlich.
Klage in Deutschland nicht erfolgreich
Lang und verwickelt ist die juristische Geschichte um den schokoladenen Festtags-Nager bereits. Nach der Registrierung des Lindt-Langohrs in der EU folgten Klagen gegen «fremde» Goldhasen. Bereits ein Ende gefunden hat der ‹Krieg der Osterhasen› in Deutschland. Dort entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 8. November gegen Lindt & Sprüngli und für die eingeklagte Confiserie Riegelein. Die Richter bestätigten, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von Riegelein und dem Lindt-Goldhasen mit rotem Halsband und Glöckchen bestehe. Das Verfahren hatte sechs Jahre gedauert. (awp/mc/pg)