Dies sagte der Vorsitzende Richter. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über eine Klage des Zürcher Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli. Lindt wirft der bayrischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen. Seinen Entscheid will der Bundesgerichtshof am späten Donnerstagnachmittag oder erst am Freitag verkünden.
BGH sieht keine Verwechslungsgefahr
Bereits vor vier Jahren hatte der BGH den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach – wie schon in der ersten Verhandlung – es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich ausserdem deutlich in Form und Farbe, fand das Oberlandesgericht. Ausserdem wickelt Lindt seinen Schokoladenhäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.
Osterhasen-Streit auch in Österreich
Gegen diese Beurteilung wendet sich Lindt mit seiner Revision. Seit dem Jahr 2000 sind die Zürcher Inhaber der Marke «Goldhase». Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Ein vergleichbarer Osterhasen-Streit schwelt auch in Österreich. Dort besteht seit Jahren ein Zwist zwischen Lindt & Sprüngli und dem österreichische Familienbetrieb Hauswirth. (awp/mc/ps/21)