Die Banken erhalten nach Bereitstellung solcher Hinterlagen von der Schweizerischen Nationalbank eine Lombardkreditlimite. Der Kredit kann auf eigene Initiative bis zur Höhe der Limite und zum offiziellen Lombardsatz beansprucht werden. Die Benützung soll jedoch nur kurzfristig zur Überbrückung von unvorhergesehenen Liquiditätsengpässen erfolgen.
Lombardsatz
Zinssatz, zu dem die Lombardkredite gewährt werden. Dieser wird seit Mai 1989 täglich von der Schweizerischen Nationalbank festgesetzt. Er liegt seit Dezember 1989 zwei Prozentpunkte über dem Marktsatz für Tagesgeld. Damit werden die Banken davon abgehalten, den Lombardkredit als dauerhafte Refinanzierungsquelle zu benützen.