Damit bestätigte das Bundeskartellamt nun endgültig seine kürzlich gegenüber der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX gemachte Aussage einer voraussichtlichen Zustimmung ohne Auflagen. «Wir begrüßen die Entscheidung», sagte ein Sprecher der Deutschen Börse. Nun werde auf das noch ausstehende Urteil des britischen Pendants zum Bundeskartellamt gewartet. Der Frankfurter Marktbetreiber hatte sein am 14. Januar bei den beiden Wettbewerbsbehörden angemeldetes Übernahmevorhaben aufrecht erhalten, obwohl er auf Druck seiner Großaktionäre das LSE-Übernahmeangebot im März zurückgezogen hatte.
Überschneidungen zwischen Deutscher und Londoner Börse
Laut Bundeskartellamt bestehen zwischen Deutscher und Londoner Börse die größten Überschneidungen im Bereich der Börseninfrastruktur für den Aktienhandel. Eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation sei deshalb jedoch nicht zu erwarten, hieß es weiter. «Weder bei der Notierung noch bei der Organisation des Börsenhandels kommt es zu Marktanteilsadditionen, da die Zusammenschlussbeteiligten auf räumlich getrennten Märkten tätig sind», teilte das Kartellamt mit.
Wettberwerb nicht gefährdet
Den potenziellen Wettbewerb sieht das Kartellamt ebenfalls nicht gefährdet, «da die Marktzutrittsschranken für ein Tätigwerden auf anderen nationalen Börsenmärkten für Aktien hoch sind.» Dabei verwies die Behörde insbesondere auf die Liquidität von Aktienwerten, «die an der Heimatbörse der jeweiligen Aktie am größten ist». Auch eine stärkere vertikale Marktstellung der Deutschen Börse mit ihren Bereichen Handel, Clearing und Settlement sei durch einen möglichen Erwerb der LSE nicht zu befürchten. (awp/mc/as)