Lufthansa hat freie Bahn für Übernahmen von Brussels und bmi

Die Auseinandersetzung mit dem britischen Unternehmer, die bereits vor Gericht geführt hatte, soll damit beigelegt sein. Die Lufthansa-Aktie erholte sich nach den Nachrichten weitgehend von ihren Vormittagsverlusten. Zu Handelsbeginn war die Aktie des Konzerns zeitweise um bis zu 3,75 Prozent abgesackt, nachdem der Konzern am Freitagabend eine Gewinnwarnung abgegeben hatte. Nach der Klarheit für die geplanten Übernahmen lagen die Papiere am Nachmittag nur noch mit 0,91 Prozent im Minus bei 8,71 Euro und damit im ersten Drittel des DAX . Die Kranichlinie fürchtet angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise rote Zahlen im operativen Geschäft und weitet deshalb ihr Sparprogramm aus.


Übernahmen zur Jahresmitte
Mit ihren Zukäufen schreitet die grösste deutsche Fluggesellschaft unterdessen weiter voran. Bis Ende Juni soll der Einstieg bei Brussels Airlines unter Dach und Fach sein. Die Übernahme des gut 50-prozentigen bmi-Anteils von Michael Bishop durch eine Lufthansa-Gesellschaft in Grossbritannien ist für 1. Juli vorgesehen. Die Lufthansa beförderte einschliesslich ihrer Schweizer Tochter Swiss im vergangenen Jahr 70,5 Millionen Fluggäste. Brussels Airlines kam auf gut 5 Millionen, bmi meldete zuletzt für 2007 knapp 11 Millionen Passagiere.


bmi-Anteil auf 80 Prozent ausgebaut
Bei bmi baut die Lufthansa ihren bislang knapp 30-prozentigen Anteil nun auf 80 Prozent aus. Die EU-Kommission hatte den Aktienzukauf bereits genehmigt. Die übrigen Anteile gehören der skandinavischen Fluglinie SAS. Für die Übernahme von Bishops gut 50-prozentigen bmi-Anteil gelten dabei nun nicht mehr die Bedingungen der Verkaufsoption, die der Unternehmer zuletzt gerichtlich gegen die Lufthansa durchsetzen wollte. Die Lufthansa hatte argumentiert, die Bedingungen für die Ausübung der Option seien nicht erfüllt.


Bishop erhält 175 Millionen Pfund Entschädigung
Bishop erhält den Angaben zufolge für den Verzicht auf seine Option 175 Millionen britische Pfund (207 Mio Euro), teilte die Lufthansa nun mit. Seine Anteile verkaufe er zum 1. Juli für 48 Millionen Pfund an die britische Gesellschaft LHBD, an der die Lufthansa mit 35 Prozent beteiligt ist. Die restlichen 65 Prozent hält ein Treuhänder. Die Lufthansa will LHBD komplett übernehmen, sobald die Verkehrsrechte von bmi auf den deutschen Konzern übertragen ist. Dies ist ein übliches Verfahren bei der Übernahme ausländischer Fluggesellschaften.


Auflagen für Brussels-Kauf
Für die Übernahme von Brussels Airlines beugt sich die Lufthansa Auflagen der Wettbewerbshüter. Um auf vier Strecken zwischen Brüssel und Deutschland sowie der Schweiz nicht zu mächtig zu werden, stellt die Airline ihren Konkurrenten Start- und Landerechte zur Verfügung. Die EU-Kommission hatte das Vorhaben seit Januar besonders gründlich untersucht. Sie billigte nun die geplante Übernahme der SN Airholding, der Muttergesellschaft von SN Brussels Airlines. Die Zusagen der Lufthansa bezüglich der abzugebenden Start- und Landerechte (Slots) betreffen die Verbindungen zwischen Brüssel auf einen Seite und Frankfurt, Hamburg, München und Zürich auf der anderen Seite. Hier müsse man Wettbewerbern die Slots für insgesamt zehn Verbindungen anbieten, erläuterte die Lufthansa.


Komplettübernahme möglich
Die Lufthansa hatte den Einstieg bei Brussels Airlines im September angekündigt. In einem ersten Schritt erwirbt sie nun 45 Prozent der Anteile für 65 Millionen Euro. Nach Sicherung der Luftverkehrsrechte hat die Lufthansa in den Jahren 2011 bis 2014 die Möglichkeit, die gesamte Gesellschaft zu übernehmen. Insgesamt könne sich der Preis auf bis zu 250 Millionen Euro belaufen, sagte eine Lufthansa-Sprecherin. Nach der kartellrechtlichen Freigabe wollen die beiden Airlines nun ihre Flugpläne aufeinander abstimmen. Ob Flüge gestrichen werden, sei noch nicht entschieden, sagte die Sprecherin. Schon vor der Fusion hatten die Fluglinien ihre Zusammenarbeit ausgebaut. Die Lufthansa erwartet derzeit auch die Entscheidung der EU über die geplante Übernahme von Austrian Airlines (AUA). Die Prüfung war zuletzt bis 1. Juli verlängert worden. (awp/mc/ps/20)

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