Luxemburg jetzt auf «weisser Liste» der OECD

Ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland gibt es zunächst noch nicht. «Wir stehen seit heute Mittag also auf der weissen Liste», sagte Frieden. «Wir sind das erste Land, das es geschafft hat, von der grauen Liste herunterzukommen. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Finanzplatz Luxemburg.»


«Graue Liste» 
Luxemburg war Anfang April beim Weltfinanzgipfel der G20 gemeinsam mit der Schweiz, Österreich und Belgien auf eine «graue Liste» von Staaten gesetzt worden, die noch nicht ausreichend die Steuerhinterziehung bekämpften. Zugleich hatte vor allem der deutsche Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit Äusserungen über die «Steueroase» Luxemburg sowie durch den Vergleich Luxemburgs mit der westafrikanischen Stadt Ouagadougou für Empörung im Grossherzogtum gesorgt.


Berlin schert aus
Dieser Streit verzögere nun den Abschluss eines Abkommens nach Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zwischen Luxemburg und Deutschland, sagte Frieden: «Es war natürlich einfacher, mit Staaten zu verhandeln, die keine solche Aussagen gemacht haben.» Zudem fordere Berlin Änderungen im Vergleich zu den zwölf Musterabkommen. «Wir würden es sehr begrüssen, wenn Deutschland ein Abkommen mit Luxemburg abschliessen würde, das genau den gleichen Inhalt hätte wie beispielsweise die Abkommen mit Frankreich und USA», sagte Frieden.


Freieden zuversichtlich 
«Sollte ein solches Abkommen möglich sein, würden wir das schnell unterschreiben. Wird Deutschland aber dabei bleiben, dass es einige zusätzliche Punkte aus den bestehenden Abkommen abändern möchte, dann werden die Verhandlungen etwas länger dauern.» Er sei jedoch «zuversichtlich, dass wir vor dem Wintereinbruch auch mit unserem deutschen Nachbarn abschliessen können». «Wir sind sehr bemüht um gute Beziehungen politischer und wirtschaftlicher Art zu Deutschland.»


Keine routinemässige Übermittlung von Kontendaten
Frieden betonte, die Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster sähen einen Datenaustausch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung vor. Sie bedeuteten jedoch keine routinemässige Übermittlung von Kontendaten an ausländische Steuerbehörden. Zudem sei festgelegt, dass die Abkommen nicht rückwirkend gelten. Der Budgetminister sagte, er sehe keinen Grund zur Sorge, dass die neuen Doppelbesteuerungsabkommen dem Finanzplatz Luxemburg schaden könnten. (awp/mc/ps/19)

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