Ohne neue Erkenntnisse verzichte sie auf eine Strafuntersuchung, teilte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am Dienstag mit. Der Fall wird aber nicht ad acta gelegt: Die Staatsanwaltschaft verfolge die Entwicklungen weiterhin «ergebnisoffen» und werde bei Abschluss ihrer laufenden Beobachtung der Bank erneut informieren.
Schweizer Recht nicht verletzt
Das aus der Schweiz heraus betriebene Geschäft mit US-Privatkunden habe zwar amerikanisches Aufsichtsrecht und gewisse vertragliche Absprachen mit den US-Steuerbehörden verletzt. Diese seien nach Schweizer Recht aber nicht strafbar.
Anfangsverdacht auf ungetreue Geschäftsführung
Die Staatsanwaltschaft prüfte zudem, ob ein Anfangsverdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung besteht. Denn die Bank sei durch ihr Geschäftsmodell erhebliche Risiken eingegangen und habe sich zu einer namhaften Zahlung an die USA verpflichten müssen. Dieses Geschäftsgebaren wäre nach schweizerischer Rechtsprechung nur dann strafbar, wenn Kader im Voraus erkannte Risiken eingegangen wären, die ein umsichtiger Geschäftsmann in derselben Situation niemals eingehen würde, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Hinweise auf einen solchen Sachverhalt fehlten.
Bereits im April hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass eine allfällige Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder Urkundenfälschung zum ausschliesslichen Nachteil des US-Fiskus nach Schweizer Recht nicht strafbar sei.
UBS zieht Schlussstrich
Die UBS ihrerseits entschied sich nach eingehender Prüfung unter Beizug von externen Rechtsexperten, einen Schlussstrich unter die US-Steueraffäre wie auch die Milliarden-Verluste nach riskanten Fehlspekulationen zu ziehen. Der Verwaltungsrat beschloss, auch keine zivilrechtlichen Klagen einzureichen.
Er sei überzeugt, dass jahrelange Unsicherheit, verursacht durch Rechtsstreitigkeiten mit bestenfalls ungewissem Ausgang und die damit einhergehende negative Publizität «nicht im Interesse der UBS, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre» sei. Das neue Management stelle sicher, dass «so etwas nie wieder geschehen kann». (awp/mc/pg/16)