Managerlöhne: Unternehmen müssen bei Transparenz noch zulegen
Nach Lohnexzessen in der Teppichetage soll das neue Offenlegungsgesetz über die Höhe der Saläre und die Zusammensetzung weiterer Kompensationen mehr Transparenz schaffen. Die Bestimmungen gelten für die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2007.
Deutlicher Nachholbedarf
Das Beratungsunternehmen hat 61 Geschäftsabschlüsse börsenkotierter Unternehmen aus dem Jahr 2006 auf die Vereinbarkeit mit den neuen Bestimmungen hin untersucht. Dabei haben nur 32% der Firmen die geforderten individuellen Angaben über die Gehälter von Verwaltungsräten gemacht. Bei zwei Dritteln bestehe hier deutlicher Nachholbedarf, heisst es. Bei den Bestimmungen über die Offenlegung von Beteiligungen müssen 80% der Unternehmen detailliertere Angaben machen.
Die neuen Bestimmungen schreiben unter anderem vor, dass kotierte Unternehmen die Gehälter und Entschädigungen aller Verwaltungsratsmitglieder sowie die Entschädigung des höchstbezahlten Geschäftsleitungsmitglieds gesondert mit Namen und Funktion der jeweiligen Person ausweisen müssen. (awp/mc/pg)