Mannesmann-Prozess: BGH sieht nachträgliche Prämien kritisch

Unternehmerisches Risiko dürfe zwar nicht mit dem Strafrecht bedroht werden, Handlungen, die zum sicheren Verlust von Vermögen führten, seien aber auch zivilrechtlich nicht erlaubt.

Bewusste Schädigung der Mannesmann AG
Zugleich dämpfte der BGH Erwartungen an ein Grundsatzurteil. Der BGH sehe keine verfassungsrechtlichen Probleme berührt. Der im Zusammenhang mit dem Verfahren kritisierte Untreue-Paragraph im Strafrecht sei genügend bestimmt. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft sagten, die Mannesmann AG sei mit der Ausschüttung der Millionenprämien bewusst geschädigt worden. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.


Staatsanwaltschaft legte Revision ein
Der BGH überprüft seit Donnerstag in mündlicher Verhandlung die umstrittenen Freisprüche für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte. Das Karlsruher Gericht verhandelt über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2004, bei dem es um Millionenprämien im Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme durch den Mobilfunkkonzern Vodafone ging. (awp/mc/ab)

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