Zudem bestünden Prozessrisiken für die SAirGroup, die Dachgesellschaft der untergegangenen Fluggesellschaft. Swiss muss kein Geld überweisen, sondern verzichtet auf Forderungen im Liquidationsverfahren der Swissair-Gesellschaften.
Keine Wiederbelebung der Prestigemarke
Der Erwerb der Markenrechte durch die Swiss war bereits im September bekannt geworden. Die Fluggesellschaft hat keine Pläne, die einstige Prestigemarke wiederzubeleben und wollte in erster Linie verhindern, dass andere Airlines den Namen verwenden können, hiess es damals.
Markenwert vor Konkurs bei 500 Mio. Fr.
Gemäss der Zeitung «Sonntag» war der Markenwert der Swissair vor dem Konkurs auf eine halbe Milliarde geschätzt worden. Vor dem Untergang war die Swissair eine der wertvollsten Marken der Schweiz.
Weiteres Geld aus Nachlass
Wie Wüthrich weiter mitteilte, werden die verbliebenen Gläubiger der SAirGroup weiteres Geld aus dem Nachlass erhalten. Die zweite Abschlagszahlung belaufe sich auf 2,1% der anerkannten Forderungen dritter Klasse. Ausbezahlt werde das Geld frühestens ab Ende Dezember. (awp/mc/pg/26)