Mediaset-Affäre: Bundesstrafgericht blockiert Konten weiter

Die Sperrung der Konten bei der UBS in Manno TI erfolgte aufgrund eines Begehrens der Mailänder Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Juni hatte die Bundesanwaltschaft (BA) die Beibehaltung der Kontenblockade ein weiteres Mal bestätigt. Das Bundesstrafgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von vier Gesellschaften aus dem Mediaset/Fininvest-Konglomerat nun abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. Die Firmen hatten die Freigabe der Konten unter Berufung auf die bisherige Dauer des Verfahrens verlangt.


«Äusserst komplexe Untersuchungen»
Die Richter in Bellinzona halten ihnen in ihrem Entscheid entgegen, dass die italienischen Untersuchungen äusserst komplex seien. Es rechtfertige sich deshalb, die Grundsätze anzuwenden, die in den Affären Marcos und Salinas entwickelt worden seien. Eine Dauer von fünf Jahren für eine Kontensperre sei demnach noch weit von der kritischen Grenze entfernt. Den italienischen Behörden könne zudem nicht mangelnde Sorgfalt vorgeworfen werden.


Prozess in Italien liegt auf Eis
Die Tatsache, dass der im vergangenen April in Mailand aufgenommene Mediaset-Prozess aktuell wegen einer hängigen Beschwerde ans italienische Verfassungsgericht auf Eis liege, ändere daran nichts. Laut Bundesstrafgericht kann diese Prozessverzögerung nicht den Strafverfolgungsbehörden angelastet werden. Das Verfassungsgericht muss über die Rechtmässigkeit eines für Berlusconi massgeschneiderten Gesetzes entscheiden, das von der Regierungsmehrheit im vergangenen März verabschiedet worden war. Es erlaubt Berlusconi und seinen Regierungsmitgliedern, wegen ihrer politischen Verpflichtungen nicht vor Gericht zu erscheinen.


Bislang über 20 Mal Rechtshilfe geleistet
Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte die Schweiz erstmals 1996 um Rechtshilfe in der Fininvest/Mediaset-Affäre ersucht. Dabei geht es um den Verdacht auf einen Handel mit fiktiven, beziehungsweise überbezahlten Film- und Fernsehrechten, um die Gewinne von Mediaset künstlich tief zu halten und Steuern zu hinterziehen. Die Mediengruppe des italienischen Ministerpräsidenten soll ein komplexes Netzwerk von Off-shore-Gesellschaften gegründet haben, um die Transaktionen zu verschleiern. Die Schweiz leistete in der Affäre bisher über 20 Mal Rechtshilfe. Die Bundesanwaltschaft hatte ein eigenes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei eingeleitet. (awp/mc/ps/17)

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