Damit folgte die Grosse Kammer der Mehrheit der Gesundheitskommission (SGK). Ein Ja wertete die SGK als Schritt hin zu einem Verbot für Ärzte, Medikamente direkt abzugeben. Sie hatte argumentiert, dass vor allem selbstdispensierende Ärzte einen viel zu hohen preisbezogenen Zuschlag für Arzneimittel erhielten. Im Vergleich mit Apotheken hätten die Praxen weit weniger Medikamente an Lager. Die Minderheit verteidigte die Abgabe von Medikamenten beim Arzt. Dieser könne Patienten persönlicher und besser informieren als ein Apotheker, sagte Sprecher Dominique Baettig (SVP/JU). Zudem werde der Vertriebskostenanteil ja ohnehin schon gesenkt.
Selbstdispensation: BR erkennt Diskussionsbedarf
Der Bundesrat hat bereits beschlossen, den preisbezogenen Vertriebsanteil bei Medikamenten per 1. März 2010 um 3 Prozent zu senken. Bei bis 880 Franken teuren Medikamenten beträgt der Zuschlag neu 12 Prozent, bei einem Preis von 880 bis 2570 Franken 7 Prozent. Bei teureren Medikamenten gibt es den Zuschlag nicht. Gesundheitsminister Didier Burkhalter hätte es vorgezogen, bei der Frage der Selbstdispensation der Revision des Heilmittelgesetzes nicht vorzugreifen. Dort werde das Thema ebenfalls aufgegriffen. Die Motion von Ständerätin Verena Diener (glp/ZH) setze einen zu engen Rahmen, greife aber Punkte auf, die zu diskutieren seien. (awp/mc/ps/35)