Ihre Rechte seien dem Niveau der EU anzupassen, fordert die SKS in einem Schreiben an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Eine EU-Verordnung, die seit Februar in Kraft ist, räumt den Passagieren bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen umfassende Rechte ein. Zwar gilt die Verordnung auch für Schweizer Airlines – aber nur dann wenn sie von einem EU-Land abfliegen. In der umgekehrten Richtung profitieren Schweizer Passagiere nicht von diesen Rechten, wie die SKS am Mittwoch mitteilte. Mit Ausnahme von Helvetic Airways wenden die Schweizer Gesellschaften die EU-Verordnung im Inland nicht an. Diese Ungleichbehandlung sei nicht akzeptabel. (awp/mc/as)