Mehrwertsteuer: GastroSuisse kündigt Volksinitiative an
Seit Jahren stösst sich der Verband für Hotellerie und Restauration an der «Diskriminierung bei der Mehrwertsteuer». Ungerecht sei, dass die Abgabe von Mahlzeiten in Restaurants zum normalen Satz, der Verkauf von Mahlzeiten in Take-aways und im Detailhandel hingegen zum reduzierten Satz besteuert werden, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.
Einstimmiger Entscheid
Die Präsidenten der 26 Kantonalsektionen und Fachgruppen von GastroSuisse hätten daher an ihrer Winterkonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Lugano die Lancierung einer Volksinitiative beschlossen. Der Entscheid sei einstimmig gefallen.
Wettbewerbsnachteil soll ein Ende haben
GastroSuisse will die nötigen 100’000 Unterschriften bis Ende 2011 sammeln. Der Wettbewerbsnachteil des Gastgewerbes müsse endlich beseitigt werden, heisst es in der Medienmitteilung. Das Gastgewerbe habe einen bedeutenden Anteil an der Schweizer Tourismuswirtschaft. Es biete 235’000 Arbeitsplätze an, auch in Randregionen.
Keine befriedigende Lösung in Sicht
Handlungsbedarf ortet GastroSuisse auch, weil sich «trotz hartnäckiger politischer Arbeit» die Revision der Mehrwertsteuer verzögere. Es sei keine befriedigende Lösung in Sicht. Durch die Aufteilung der Vorlage in einen Teil A und einen Teil B habe sich die parlamentarische Beratung über die Mehrwertsteuersätze verzögert, kritisiert der Verband.
Mit der Volksinitiative löst GastroSuisse eine Prophezeiung vom vergangenen Jahr ein. An der Delegiertenversammlung im Mai 2008 hatten die Delegierten beschlossen, «sich vehement gegen jede Verschärfung der Mehrwertsteuer-Diskriminierung» zu wehren. Und im vergangenen Februar hatte GastroSuisse bereits die sofortige Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 5% gefordert. Begründet wurde die Forderung damals mit der Wirtschaftskrise. Ein Einheitssatz von 5% koste zwar, erhöhe jedoch die verfügbaren Haushaltseinkommen, hiess es. Zudem könne damit auf weitere teure staatlichen Interventionen und fragwürdige Unterstützungen einzelner Betriebe oder Branchen verzichtet werden.
Zusätzliche Kosten durch IV-Zusatzfinanzierung
Die Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September über die IV-Zusatzfinanzierung verteuert die Gastronomie und Hotellerie zusätzlich. Das Stimmvolk sagte Ja zur Sanierung der Invalidenversicherung über eine Anhebung der Mehrwertsteuer. Die Massnahme tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Der 0,4%-Zuschlag zugunsten der IV wird nicht gleichmässig zu allen drei heute geltenden Mehrwertsteuersätzen addiert. Der für Lebensmittel geltende Satz von 2,4% steigt auf 2,5%; der Normalsatz von 7,6% steigt auf 8,0% und der Sondersatz für die Beherbergung steigt von 3,6 auf 3,8%. (awp/mc/pg/22)