Der Bundesrat hat sich am Mittwoch bereit erklärt, vier Motionen aus den Reihen der FDP und der CVP entgegenzunehmen. Die Vorstösse im Nationalrat ergänzen die 22 Massnahmen, mit denen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die MWST bereits letztes Jahr «anwenderfreundlicher» gemacht hat. Insbesondere will der Bundesrat den Verwaltungsbehörden mit einer Verordnungsänderung ermöglichen, bei blossen Formmängeln eine pragmatischere Haltung einzunehmen.
Arbeit an Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des MWST- Gesetzes
Zudem wird die ESTV die Verfahren konsequent verkürzen, in absehbarer Zeit die elektronische MWST-Abrechnung einführen und die Abläufe mit einer umfangreichen Reorganisation vereinfachen. Unbestritten ist, dass grössere Änderungen nur auf Gesetzesebene möglich sind. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) arbeitet deshalb am Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des MWST- Gesetzes. Ziel dieser Bestrebungen ist laut Bundesrat Hans-Rudolf Merz die «ideale» Mehrwertsteuer. Der Finanzminster möchte den Dschungel der MWST radikal auslichten und die mittlerweile auf 25 angewachsenen Ausnahmen abschaffen.
Merz möchte Einheitssatz von 5,5 Prozent
Gleichzeitig schwebt ihm statt der heutigen drei Sätze (normal 7,6%, reduziert 2,4%, Hotellerie 3,6%) ein Einheitssatz von etwa 5,5% vor. Mit der Überweisung mehrerer Vorstösse haben die eidgenössischen Räte Merz bisher den Rücken gestärkt. Ob ein grosser Wurf gelingt, ist allerdings offen. Die Erfahrung lehrt, dass weitreichende Steuerreformen zumindest im ersten Anlauf häufig scheitern.
(awp/mc/hfu)