Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Bei der Prüfung der bei ihr eingegangenen Meldungen hat MROS diejenigen Fälle auszuscheiden, bei welchen ein verbrecherischer Ursprung der Vermögenswerte, eine Widerhandlung gegen Art. 305bis oder 305ter des Strafgesetzbuches (StGB) oder ein Zusammenhang der Gelder mit dem organisierten Verbrechen ausgeschlossen werden können.


Die verbleibenden Sachverhalte leitet sie an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiter. Als spezialisierte Fachstelle ist MROS in der Lage, die wirklich geldwäschereiverdächtigen von den weniger substanziellen Sachverhalten zu unterscheiden und so eine effiziente Vorprüfung für die Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen.



Als zentrale Spezialbehörde ist es ihr zudem möglich, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Meldungen herzustellen. Schliesslich ist sie in der Lage, sich einen Überblick über die Methoden und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäscherei zu verschaffen, die Bedrohungssituation zu analysieren und die Finanzintermediäre, die Aufsichtsinstanzen sowie die Strafverfolgungsbehörden kompetent zu informieren.

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