Der Bundesrat habe am Donnerstag eine Lagebeurteilung vorgenommen und über die Reaktionen gesprochen, die es auf seinen Entscheid vom 13. März gegeben habe, die OECD-Standards für Amtshilfe in Steuersachen voll zu übernehmen, erklärte Bundespräsident Merz an einer Medienkonferenz. Der Entscheid für einen Informationsaustausch mit anderen Ländern werde mehrheitlich als notwendiger Schritt verstanden. Dennoch sei er kontrovers aufgenommen worden; insbesondere in den eidgenössischen Räten sei heftig darüber debattiert worden.
Keine Änderung für in der Schweiz Steuerpflichtige
«Der Bundesrat versteht die Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern», sagte Merz. Er wiederholte, dass sich für in der Schweiz steuerpflichtige Bürger nichts ändere. «Das Bankgeheimnis bleibt bestehen, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bleibt.»
Schnelle Verhandlungsaufnahme
Der Bundesrat sei bereit, zügig Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des OECD-Musterabkommens aufzunehmen. Neben den USA, Frankreich und Japan seien zurzeit andere Länder «auf Informationstour». Um welche Länder es sich handelt, wollte Merz nicht sagen.
Offene Fragen bei der Umsetzung
Offene Fragen gebe es bei der Umsetzung des Entscheids. Das EFD werde dem Bundesrat eine Strategie unterbreiten, zu welchen generellen Bedingungen die Schweiz bereit sei, Amtshilfe zu leisten und in welcher Sequenz Verhandlungen zu Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden sollen. Das EFD werde in einer Woche eine Prioritätenliste vorlegen.
Weitere Massnahmen gegen black listing
Im April würden Vorschläge folgen für eine Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU. Der Bundesrat werde «auch in den nächsten Tagen weiter darauf hinwirken, ein black listing der Schweiz im Rahmen der G20-Länder zu verhindern», versicherte Merz. Käme die Schweiz auf die Schwarze Liste, würde das Sanktionen auslösen, die den Finanz- und Werkplatz gefährdeten.
Entscheid «unbequem, aber unverzichtbar»
Der Entscheid, das Bankgeheimnis für die ausländische Kundschaft im Einzelfall, auf begründeten Verdacht hin und mit Rekursmöglichkeit aufzugeben, sei «unbequem, aber unverzichtbar» gewesen, sagte Merz. Es sei unter internationalem Druck darum gegangen, den Finanzplatz Schweiz konkurrenzfähig zu halten. (awp/mc/pg/31)