Merz: Kein Notrecht für Vereinbarung mit USA zur UBS

«Der Bundesrat wird sich über die Eckwerte des Dossiers Rechenschaft geben und zu gegebener Zeit informieren, wie das Problem gelöst wird.» Laut dem «SonntagsBlick» soll sich der Bundesrat bereits am (morgigen) Montag treffen, um die Vereinbarung mit den USA zu besprechen. Bundesratssprecher André Simonazzi wollte diese Information auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Merz äusserte sich im Interview nicht zum Termin. Eine Verzögerung, wie sie sich in den Verhandlungen mit den USA ergeben habe, könne in jeder Verhandlung vorkommen, sagte Merz weiter. Über die Details werde der Bundesrat informieren, wenn der Vertrag fertig ausgehandelt sei. «Es ist nicht ein Problem, das mit der UBS, sondern mit dem Verfahren zu tun hat.»


Herausgabe der Daten von 52’000 US-Kunden verlangt
Der Streit zwischen der UBS und der US-Steuerbehörden dreht sich um Kontodaten von mutmasslichen Steuerbetrügern. Die USA sollen bis zu 52’000 Kundendaten von der UBS verlangen. Grundsätzlich hatten sich die UBS und die USA auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die Detailverhandlungen laufen jedoch noch. Am Freitag hatte der US-Richter den Parteien einen dritten Prozessaufschub gewährt. Notrecht hatte die Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar angewendet, als sie die UBS anwies, den USA rund 250 Kontodaten zu übergeben.


Handelskammer-Chef schliesst neue Verzögerung nicht aus
Martin Naville, Geschäftsführer der Swiss-American Chamber of Commerce, schliesst nicht aus, dass es im UBS-Steuerstreit in den USA zu weiteren Verzögerungen kommen kann. Die Verhandlungen um einen aussergerichtlichen Vergleich seien sehr kompliziert. Es gehe um zahlreiche Details, die noch gelöst werden müssten, sagte Naville in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio DRS. Beide Seiten wollten noch in letzter Minute etwas für sich herausholen, das dann in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten vorgezeigt werden könne.


Möglicher Prozess nicht vom Tisch
Das Risiko, dass es zu einem Gerichtsprozess komme, bestehe nach wie vor, sagte Naville. Beide Seiten seien aber bestrebt, dies zu verhindern. Für die Schweiz und die UBS wäre ein Prozess schlecht, und die Amerikaner hätten nicht viel zu gewinnen. Zum Inhalt des Vergleichs, auf den sich beide Seiten im Grundsatz geeinigt haben, ist bislang nichts offiziell bekannt. Nach Ansicht von Naville dürfte von der Schweiz unter anderem eine Beschleunigung der formalen Prozesse bei der Amtshilfe verlangt werden.


Durchbruch bislang nicht gelungen
Obschon es vor Wochenfrist geheissen hatte, man sei nur «Minuten von einer Lösung entfernt», gelang der Durchbruch bislang nicht. Am nächsten Mittwoch soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es am 17. August in Miami zu einer Gerichtsverhandlung kommt. 


Bundesrat will sich vorerst nicht zum Steuerstreit äussern
Der Bundesrat hat sich an einer Sondersitzung vom Montag mit dem UBS-Prozess in den USA befasst. Die Regierung habe sich über die laufenden Verhandlungen für einen aussergerichtlichen Vergleich informieren lassen, sagte Vizekanzler André Simonazzi gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Weitere Angaben machte der Bundesratssprecher nicht. Der Bundesrat werde darüber erst informieren, wenn der Vergleich im Fall UBS vorliege, sagte er. (awp/mc/ps/02)

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