Messe Schweiz unterliegt vor Bundesgericht wegen SARS-Arbeitsverbot 2003

Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Gemäss Dispositiv wurde die Beschwerde der Messe Schweiz zwar «im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen». Betroffen ist aber nur die «Notwendigkeit der Erstellung von Sitzungsprotokollen». Im übrigen werde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten sei.


EDI- Entscheid nicht aufgehoben

Der angefochtene Entscheid des Eidg. Departements des Innern (EDI), mit dem dieses das Arbeitsverbot bestätigt hatte, wurde vom Bundesgericht nicht aufgehoben. Zudem hat es die Verfahrenskosten von 8´000 CHF vollständig den Beschwerdeführerinnen Messe Schweiz AG und Messe Basel AG auferlegt.

Arbeitsverbot für 3000 Angestellte

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte am 1. April 2003 ein Arbeitsverbot für rund 400 Aussteller und deren 3´000 Angestellte aus dem asiatischen Raum an der «Baselworld», der Weltmesse für Uhren und Schmuck, ausgesprochen. Damit sollte eine Ausbreitung der damals grassierenden Lungeninfektion SARS verhindert werden.

Existenzbedrohende Schadenersatzforderungen

Das Arbeitsverbot hatte für die Messe nach eigenen Angaben «existenzbedrohende Schadenersatzforderungen» in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge. Auf Druck der Aussteller sei der Standort Zürich aufgegeben worden. Man habe in der Folge 40 Mio CHF in eine Ersatzhalle in Basel investieren müssen.

Messe Schweiz und Basel am Bundesgericht

Das EDI hatte den BAG-Entscheid im Dezember 2004 bestätigt, worauf die Messe Schweiz und die Messe Basel ans Bundesgericht gelangten. Die zudem gestellten Schadenersatzforderungen an den Bund wurden bis zu einem Entscheid des Bundesgerichts sistiert. (awp/mc/ab)
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