Michelin unterliegt vor Gericht wegen Asbest-Belastung
Das Gericht am Firmensitz in Clemont-Ferrand habe den Konzern am Donnerstag für schuldig befunden, seine Arbeiter grob fahrlässig gefährlich hoher Asbest-Belastungen ausgesetzt zu haben, teilten die Kläger mit. Aus den Angaben ging nicht hervor, ob Michelin nun zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Micheln erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bisher sei darüber aber nicht entschieden, teilte das Unternehmen mit.
Drei der Arbeiter inzwischen gestorben
Entschieden wurden von dem Gericht vier Fälle, in denen ehemalige Michelin-Arbeiter an Lungekrebs erkrankt sind. Drei der Arbeiter sind inzwischen an der Krankheit gestorben. Die Arbeiter waren zwischen 1965 und 1973 im Michelin-Werk Asbest-Belastungen ausgesetzt worden. Zu dieser Zeit seien die Gefahren des krebserregenden Stoffes noch nicht bekannt gewesen, sagte eine Michelin-Sprecherin. Nach Angaben der Opfergruppe CAPER sind gegen Michelin rund 40 weitere Verfahren von an Krebs erkrankten Arbeitern anhängig. In den jetzt entschiedenen Fällen stünden den Opfern und ihren Hinterbliebenen nun doppelt so hohe Renten wie bisher zu, hiess es. (awp/mc/ab)