Das Urteil würde Microsoft in irreparabler Weise schaden, weil es das Unternehmen zwingen würde, sein Flaggschiff-Produkt für Monate vom Markt zu nehmen, hiess es in dem Antrag.
Patentstreit mit kanadischer Firma
Ein Gericht in Texas hatte in dem Patentstreit in der vergangenen Woche dem Antrag der Klägerin stattgegeben. Der kanadischen Firma wurde eine Zahlung von 290 Millionen Dollar zugesprochen. Microsoft sollte innerhalb einer Frist von 60 Tagen die infrage stehenden Teile der Software entfernen. Betroffen wären die Versionen Word 2003 und Word 2007 sowie das für den Herbst geplante Software-Paket Office 2010. Andernfalls würde am 10. Oktober ein Verkaufsstopp in den USA greifen.
Vorwurf der Patentverletzung
Das kanadische Softwareunternehmen i4i wirft Microsoft bereits seit 2007 vor, in seiner Textverarbeitung wissentlich ein Patent zu verletzen. i4i entwickelt Software für die Dokumentenverwaltung in Unternehmen. Unter anderem hält das Unternehmen ein Patent für ein Verfahren, das auf der sogenannten XML-Sprache basiert. Mit Hilfe dieser Auszeichnungssprache (XML steht für Extensible Markup Language) können beispielsweise Textdokumente formatiert und bestimmte Inhalte wie etwa Telefon-Nummern als solche automatisch erkannt werden.
Microsoft macht juristische Fehler und mangelnde Beweise geltend
Microsoft wirft in seinem Antrag dem Gericht in Texas mehrere juristische Fehler vor. Zudem habe i4i nicht stichhaltig darstellen können, warum dem Unternehmen durch Microsofts Produkte Schaden zugefügt worden sei. Eine von der Firma selbst erhobene Studie habe ergeben, dass nur zwei Prozent aller Word-Nutzer in den USA jemals ein Dokument im XML-Format geöffnet hätten. Die infrage stehende Plattform werde nach eigenen Berechnungen lediglich von 0,2 bis 0,5 Prozent der US-Nutzer verwendet, was ein Strafgeld in dieser Höhe nicht rechtfertige.
Das kanadische Unternehmen habe damit gerechnet, dass Microsoft gegen das Urteil angehen wird, sagte i4i-Chef Loudon Owen dem «Wall Street Journal». «Wir glauben fest, dass das Jury-Urteil und der Richterspruch beide fair und korrekt waren.» (awp/mc/pg/22)