Microsoft: Zweite Berufung im EU-Kartellprozess
Wegen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die Kommission Microsoft im März 2004 zu einem Bussgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und eine Reihe von Sanktionen verhängt. Das Unternehmen muss in Europa eine Windows-Version ohne integrierten «Media Player» anbieten und Windows-Schnittstellen für Konkurrenten im Markt für Workgroup-Server zu fairen Bedingungen offen legen.
Berufung eingelegt
Zu geringe Zugeständnisse