Der Bundesrat hatte im letzten Dezember eine Mietrechtsrevision in die Vernehmlassung geschickt, die ein duales System vorsah. Die Vertragsparteien sollten zwischen einem Indexmodell und einem Modell der Kostenmiete wählen können.
Kontroverse Beurteilung
Mieter- und Vermieterverbände beurteilten dieses Entwurf jedoch kontrovers. Weil sich aus der Vernehmlassung keine einheitliche Stossrichtung ergab, stellte der Bundesrat die Gesetzgebungsarbeiten ein. Er prüft nun, ob für die Überwältung der Hypozinsen auf einen Durchschnittssatz abgestellt werden soll. (awp/mc/ar)