Mietrechtsrevision: Nein der NR-Rechtskommission

Wie die Parlamentsdienste am Donnerstag in Erinnerung riefen, war die RK nur mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Rechtskommission kam damit auf die Vernehmlassungsvorlage zurück, welche auf einer Konsenslösung basiert, zu der die Mieter- und Vermieterverbände Ende 2007 unter der Federführung von Bundesrätin Doris Leuthard gelangt waren. In der Gesamtabstimmung lehnte die Kommission die Vorlage aber ab.


Bundesrat will Wohn- und Energiekosten für Berechnung ausschliessen
Die Mietzinsen sollen nach dem Willen des Bundesrats von den Hypothekarzinssätzen abgekoppelt werden und künftig zu etwa 90 Prozent der Teuerung folgen. Der Hauseigentümerverband forderte 100 Prozent. Ansonsten sei der Kompromiss gestorben. In einem Punkt weicht der bundesrätliche Vorschlag von der Einigung zwischen dem Hauseigentümer- und dem Mieterverband und der Vernehmlassungvorlage ab: Die Wohn- und Energiekosten sollen für die Berechnung des Richtindexes ausgeschlossen werden.


Leidvolle Revisions-Geschichte
Mit dem Verzicht auf die Wohnkosten soll vermieden werden, dass ein Anstieg der Mietzinsen weitere Mietzinserhöhungen auslöst. Der Ausschluss der Energiekosten soll dem Faktum Rechnung tragen, dass die Heiz- und Warmwasserkosten bereits in der Nebenkostenabrechung erfasst sind. Mit dieser Anpassung des Richtindexes riskierte der Bundesrat ein erneutes Scheitern eines neuen Mietrechts. Dessen Revision ist eine leidvolle Geschichte. 2003 wurde die Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» des Mieterverbandes, 2004 auch der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt. Einen Neuanlauf brach der Bundesrat im Herbst 2006 ab, weil sich Hauseigentümer- und Mieterverband nicht einig waren.


HEV sieht keine Notwendigkeit für neues Mietrecht
Die Reaktionen auf den Entscheid der Rechtskommission fielen am Donnerstag erwartungsgemäss verschieden aus. Er sei politisch konsequent, lobte der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). Das geltende Recht sei trotz all seiner Schwächen noch immer gerechter als die Vorlage des Bundesrates. Die Regeln zur Mietzinsanpassung seien inzwischen wohl bekannt und hätten sich in der Praxis eingespielt, schreibt der HEV. Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung seien Einzelfälle. Eine Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision bestehe daher nicht.


Mieterverband erbost
Von einem inakzeptablen und unverantwortlichen Entscheid der Rechtskommission für die Mieterinnen und Mieter sprach der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. Offenbar könne die Vermieterseite mit dem geltenden Mietrecht mehr als gut leben. Die heutigen Regeln für Mietzinsanpassungen seien sehr kompliziert und unübersichtlich. Der Bundesrat wolle mit seinem Vorschlag für einen Systemwechsel zur Indexmiete die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Der Mieterverband stehe nach wie vor hinter der Vorlage des Bundesrats. (awp/mc/ps/35)

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