Migros hatte zwischen 2001 und 2004 landesweit 22 Unia-Sekretäre angezeigt, weil sie am Arbeitsort Informationsmaterial ans Personal verteilten. Hausfriedensbruch warf sie auch jenen drei vor, die 2003 und 2004 beim Migros-Verteilzentrum Münchenstein Flugblätter abgaben – laut einem Unia-Sprecher ohne den Betrieb zu stören. Nach dem Anzeigen-Rückzug der Migros im März hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft am 22. Juni diese letzten Verfahren eingestellt. Migros Basel erklärte das auf Anfrage mit langer Verfahrensdauer sowie «nachweislich kaum vertieften Beweiserhebungen»: So könne man das relevante Geschehen «kaum mehr authentisch rekonstruieren».
Auch das letzte Verfahren ohne Verurteilung vom Tisch
Damit ist auch das letzte Verfahren ohne Verurteilung vom Tisch. Einzelne Migros-Anzeigen seien erstinstanzlich abgeblitzt, andere in zweiter Instanz, wie der Unia-Sprecher weiter sagte. Migros habe die Niederlagen nicht mehr weitergezogen. Unia hoffe nun auf konstruktivere Kontakte mit der Migros; die Kriminalisierung der Gewerkschaftsarbeit müsse ein Ende haben. Unia wolle weiter am Migros-GAV beteiligt werden. Die von der Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit gelte auch für den Arbeitsplatz, wird mit Verweis auf ein Tessiner Urteil von 2006 festgehalten.
L-GAV definiere, wer was darf
Migros bekräftigt gemäss einem Konzernsprecher ebenfalls ihre Position: Solange GAV-Verhandlungen laufen, dürften auf Firmenboden keine Gewerkschaftsfunktionäre auftreten. Der L-GAV definiere, wer was darf. Man könne reden miteinander; «die Offerte gilt weiter». Gegen illegale Aktionen und Unwahrheiten werde sich Migros aber wehren.
Streit um Löhne und Arbeitsbedingungen
Vorerst wenden sich Unia und Migros im Streit um Löhne und Arbeitsbedingungen jedoch nach bekannter Manier einzeln an die Öffentlichkeit: Am Freitag hat die Gewerkschaft die Medien zur Präsentation einer Benchmark-Studie eingeladen. Am Donnerstag will dazu Migros die Medien vorab zur eigenen Sicht der Dinge briefen. (awp/mc/gh)